Zuwendungen für freie und
gemeinnützige Träger sowie
Träger in privater Trägerschaft, die
soziale Beratung und Betreuung
(einschließlich der Betreuung
Pflegebedürftiger in
Pflegeeinrichtungen) vorhalten und
anbieten und durch die
beschlossenen Einschränkungen
zur Bekämpfung der Corona-
Pandemie ihre Tätigkeit in
Schleswig-Holstein nicht oder nur
eingeschränkt anbieten können.