Richtlinie des Ministeriums für Soziales, Jugend, Familie Senioren, Integration und
Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein zur Förderung von familienunterstützenden
Maßnahmen für Geflüchtete – „Aktionsprogramm familienunterstützende Maßnahmen für
Geflüchtete“. Das Land Schleswig-Holstein gewährt für unterstützende Angebote für ge-flüchtete Schwangere, unbegleitete Minderjährige und Familien mit ihren Kin-dern im Zeitraum 01.01.2024 - 31.12.2024 Billigkeitsleistungen nach § 53 Landeshaushaltsordnung Schleswig-Holstein (LHO) nach Maßgabe dieser Bestimmungen.