Der Landesentwicklungsplan ist Grundlage für die räumliche Entwicklung des Landes in den nächsten Jahren. Der Text des Landesentwicklungsplans (Teil A und B), die Hauptkarte (Teil C) und der Umweltbericht mit der zusammenfassenden Erklärung (Teil D) sind Anlagen zu der Verordnung.
Weiterführende Informationen finden Sie unter Planen, Bauen & Wohnen - Landesentwicklungsplan - schleswig-holstein.de.