Härtefallfonds soziale Vereine und Verbände (Billigkeitsrichtlinie gemäß § 53 LHO)

Detailinformationen

Richtlinie über die Gewährung von Billigkeitsleistungen als Härtefallhilfen für soziale Vereine und Verbände sowie für Tierheime und tierheimähnliche Einrichtungen Schleswig-Holsteins aufgrund gestiegener Energiepreise

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