Ausnahmen vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot nach § 30 Abs. 3 StVO und vom Samstagsfahrverbot nach § 1 Abs. 1 Ferienreiseverordnung sowie Ausnahme von der Voraussetzung der Unteilbarkeit der Ladung bei Großraum- und Schwertransporten zur Bewältigung der Auswirkungen des Niedrigwassers in den deutschen Binnenschifffahrtsstraßen

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